Informationen zur neuen Versicherungsvertriebsrichtlinie „Insurance Distribution Directive“ (kurz IDD)
Die neue Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD erweitert und präzisiert die Regelungen aus der EU-Vermittlerrichtlinie.Die IDD-Umsetzung wird in Deutschland nach aktueller Gesetzeslage bis zum 23. Februar 2018 in nationales Recht vollzogen sein. Unabhängig der Diskussionen und Veröffentlichungen um eine mögliche Verschiebung auf Oktober 2018, wird ERGO die modifizierten gesetzlichen Anforderungen, die sich durch IDD ergeben, im Februar erfüllen.
Was plant ERGO im Umgang mit ungebundenen Vermittlern und Kooperationen, die nicht ausschließlich für die ERGO vermitteln?
Wir wertschätzen die besondere Rolle unserer externen Partner. Als Unternehmer, Interessenvertreter und Sachwalter der Kunden, sind sie für die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorschriften eigenständig verantwortlich.
ERGO setzt auf die bestehenden gemeinsamen Leitlinien, die neben den vertraglichen Vereinbarungen über den GDV-Verhaltenskodex bzw. den Basic Code gemeinsam abgestimmt wurden.
ERGO wird seinen externen Partnern keine VU-spezifische Vorgaben zu Produktauswahl, Beratungsprozessen, Umgang mit Interessenkonflikten, Fragen der Aus- und Weiterbildung etc. im Rahmen von IDD vorgeben, sofern das nicht gesetzlich vorgeschrieben oder notwendig ist.
Was sind die Ziele der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD
- Harmonisierung von Märkten und Produkten innerhalb der EU
- Steigerung des Verbraucherschutzes und Stärkung des Kundenvertrauens
- Anhebung der Mindeststandards von Vorschriften für den Vertrieb
IDD gilt für alle Vertriebsaktivitäten der Versicherungswirtschaft in der EU.
Bei ERGO sehen wir vier Handlungsfelder im Fokus:
Neu: Informationen zum zielgruppenspezifischer Handlungsbedarf
Hier finden Sie alle Informationen zum zielgruppenspezifischen Handlungsbedarf für den Makler- und Kooperationsvertrieb:
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